Liebe Freunde der erneuerbaren Energie

Mit dem 15.03.2024 sind die Verordnungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Jahr 2024 in Kraft getreten. Der erste von drei Calls für die Investitionsförderung von PV-Anlagen für Unternehmen startet am 15. April.

EAG-Investitionszuschüsse

Für das Jahr 2024 stehen 150 Mio. Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon

135 Millionen für Photovoltaikanlagen,

10 Millionen für Wasserkraft,

4 Millionen für Biomasse und

1 Millionen für Windkraft.

Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest.

Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWpeak,

für Anlagen zwischen 10-20 KWp 185 Euro/kWpeak.

Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Die Förderung ist besonders zielgerichtet und zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben.

 

2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben:

  • 15. bis 29. April,
  • 12. bis 26. Juni und
  • 7. bis 21. Oktober.

Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024, der erste Fördercall für Wasserkraftanlagen am 21. März 2024.

Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2024 festgelegt.

Näheres in der Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_II_78/BGBLA_2024_II_78.html

 

EAG-Marktprämien


Mit der die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 werden für die Ausschreibungen die Gebotstermine und das Ausschreibungsvolumen und für die Anträge auf Marktprämien das Vergabevolumen für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt.

Genaueres in der Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_II_77/BGBLA_2024_II_77.html

Hier ein Überblick:

Marktprämie für Strombedarf von 1,3 Mio. Haushalten

Die PV- und Windanlagen, die durch diese Verordnung insgesamt gefördert werden können, erzeugen jährlich 4,5 TWh heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten. Die ersten Ausschreibungen werden im Mai 2024 starten.

Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt und die Volumina gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht.

Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung.

Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Finanzierungsrahmen für seine Investitionen.

 

Dazu die Bundesministerin:

„Wir sind beim Ausbau von Ökostrom auf einem guten Weg, wir konnten heuer bereits 85 Prozent unseres Stromverbrauches aus Erneuerbaren decken. Und das während der Wintermonate. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren wir zu diesem Zeitpunkt nur bei rund 50-60 Prozent“

 

Und los geht’s:

Die Schienen sind für uns gelegt. Die Lok steht auf den Gleisen. Lasst uns gemeinsam losfahren und die Energie- und Wärmewende umsetzten. Jeder Klein- und Mittelbetrieb kann seinen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Zusammen sind wir die Zukunft!

https://www.bvww.at

RE&C

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