Liebe Freunde der erneuerbaren Energie

Mit Ihrer PV Anlage können Sie nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch überschüssigen Strom in das örtliche Verteilnetz einspeisen und Geld verdienen. Einspeisevergütungen sind damit ein attraktives Instrument zur Förderung ihrer Photovoltaikanlage und wird in die Amortisationsrechnung mit einbezogen. Die Goldgräberzeiten mit über 50Cent/kWh sind aber nun endgültig vorbei. Noch immer gibt es unterschiedlichste Preis der verschiedenen Anbieter, aber die Kalkulation „für den Market zu produzieren“ geht immer weniger auf. Auch die großen Stromanbieter zahlen immer weniger für die Einspeisung Ihres Überschuss Stromes.

Grundsätzlich gibt es in Österreich drei Möglichkeiten, um eine Einspeisevergütung 2024 für ihren überschüssigen PV-Strom zu erhalten:

  1. Förderung durch die ÖMAG

In Q1/2024 (bis Ende März) noch 9.6260 Cent pro kWh. Ändert sich jedes Quartal.

  1. Einspeisetarife bei Energieversorgern

Jänner 2024 von 4,99 bis 29,55 Cent pro kWh am Tag des Beitrages. Aktuelle Vergleichstabelle ist oben verlinkt.

  1. Überschuss Einspeisung in eine Energiegemeinschaft

Hier können sich die Mitglieder der Gemeinschaft Ihren Einspeise- und Bezugstarif untereinander selbst vereinbaren. Ein Beispiel dazu ist  Wirtschaftsverein Marchfeld (wv-marchfeld.at)

Die ÖMAG ist gesetzlich dazu verpflichtet ist, Strom aus PV Anlagen anzunehmen. Stromlieferanten oder Energiegemeinschaften müssen dies nicht tun. In der Regel sind deshalb die PV Einspeisetarife von Stromversorgern und Energiegemeinschaften höher als der ÖMAG-tarif. Dieser wird jedes Quartal neu berechnet (passt sich an den jeweiligen Marktpreis an) und man muss sich mindestens 1 Jahr an die ÖMAG binden. Die Schwankung des Einspeisetarifes der ÖMAG ist daher dementsprechend groß (= hoher Volatilität). Q4/2022 lag dieser bei 51,43 Cent pro kWh zu Q1/2024 mit 9,63 Cent pro kWh. Seit 1. Jänner 2024 wird der von der OeMAG zu vergütende Marktpreis für Netzeinspeiser monatlich berechnet – und zwar im Nachhinein. Für diesen Betrag wird eine Ober- und Untergrenze definiert. Die Obergrenze liegt beim von der E-Control veröffentlichten Quartalsmarktpreis, für Q1 2024 sind das 9,63 Cent pro kWh. Die Untergrenze beträgt 60 Prozent jenes Quartalsmarktpreises. Für Februar und März ist folglich ein Betrag zwischen 9,63 und 5,78 Cent pro kWh garantiert – im Januar lag dieser bei 8,137 Cent (durchschnittlicher Day-Ahead-Stundenpreis).

Die Höhe der Einspeisevergütung bei den Energieanbietern, wie auch die Vertragsbedingungen können von Anbieter zu Anbieter variieren. Von stündliche Anpassungen (Marktpreise) bis zu mehrjährigen Preisen ist vieles möglich. Meistens muss man jedoch auch den Strom vom entsprechenden Anbieter beziehen, damit Sie von einem Einspeisetarif profitieren können.

Deshalb ist es bei der Wahl des Energielieferanten besonders wichtig, nicht nur die Höhe des Einspeisetarifs, sondern auch den Energiepreis für den Strombezug zu kennen.

Denn obwohl der Einspeisetarif vielversprechend klingt, kann es bei einem hohen Bezugspreis trotzdem dazu kommen, dass Sie am Ende mehr bezahlen als Sie eigentlich zurückbezahlt bekommen! Dazu sollten Sie folgende Eckpunkte vergleichen:

  • Kündigungsfristen?
  • Begrenzung auf maximale Menge an Einspeisestrom?
  • Gibt es eine Grundgebühr?  Wenn ja, wie hoch?
  • Sonstige Sondervereinbarungen bei Abweichungen der vereinbarten Menge?

Ausreichende Information über den Tarif und die Nebenkosten dazu sind jedenfalls erforderlich. Eine kleine Hilfestellung dazu, bietet Vergleich der Einspeisetarife Österreich für Photovoltaikanlagen (pv-einspeisetarife.at)

Die Einspeisevergütung bei den Energiegemeinschaften ist frei wählbar und wird meist langfristig ausgelegt. Damit kann schon bei der Finanzierung der PV-Anlage mit den Einspeisetarifen der Gemeinschaft längerfristig geplant werden. Um in eine EEG einspeisen zu können, muss vorher aber ein Grundvertrag für die Einspeisung aus den Varianten 1 oder 2 abgeschlossen werden. Nur wenn die Gemeinschaft Strom benötigt, kann ich meine Energie der EEG liefern. Den Rest muss ich dann in den Grundvertrag einspeisen.

Parallel dazu steigen 2024 auch die Stromnetzentgelte. In manchen Bundesländern gar nicht zu knapp, wie uns die folgende Tabelle zeigt:

Die E-Control führt diesen Anstieg vor allem auf die Inflation, aber auch die gestiegenen Investitionen sowie reduzierte Abgabemengen zurück. 

 

Es gilt jedenfalls immer mehr der bekannte Spruch für selbsterzeugte PV-Energie:

Die am besten geförderte kWh, ist die selbst verbrauchte kWh!

So kann ich mir die gesamten Kosten des Strombezuges (=Arbeitspreis + Netzkosten + Steuern) sparen und bekommen im Idealfall nicht nur den Arbeitspreis für meinen Einspeisestrom ersetzt.

Spätestens nun ist es an der Zeit, sich Gedanken über eine Speichernachrüstung zu machen. Dazu aber in einem weiteren Blogg Beitrag dann mehr.

RE&C

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